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Corona-Verordnung Stand 05.11.2021

05. 11. 2021

Mit der Verordnung vom 16.09.2021 gibt es neue Regeln für den Sport.

Das neue Stufensystem orientiert sich an der Landesweiten 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Derzeit befinden wir uns in der „Warnstufe“. Die Teilnahme am Sportangebot in geschlossenen Räumen ist nur nach Vorlage eines negativen PCR-Test oder eines Impf- oder Genesenennachweis möglich (3G). 


Die PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Steigen die Richtwerte weiter an, reagiert das Stufensystem mit der „Alarmstufe“, für nicht-immunisierte Personen ist das Zutrittsverbot vorgesehen.
 
Ausgenommen von der Testplicht sind:
•    Kinder bis einschließlich fünf Jahre
•    Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind
•    Schülerinnen und Schüler (inkl. Berufsschulen)
 
In allen Gruppen, bei welchen man sich bisher schon über die Homepage für das Training anmelden konnte, besteht diese Anmeldemöglichkeit nach wie vor um die Anwesenheit und damit die Kontaktnachverfolgung nach §6 der Corona-Verordnung zu gewährleisten.

 

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