Corona-Verordnung zur Alarmstufe

17. 11. 2021

Mit der Verordnung gibt es neue Regeln für den Sport.


Derzeit befinden wir uns in der „Alarmstufe“, was bedeutet:
In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel. Das heißt, Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sind von der Teilnahme am Sportbetrieb ausgenommen.
Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

 

Ausnahmen von der strengeren Testpflicht:
•    Kinder bis einschließlich fünf Jahre
•    Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind
•    Schülerinnen und Schüler (inkl. Berufsschulen)

In allen Gruppen, bei welchen man sich bisher schon über die Homepage für das Training anmelden konnte, besteht diese Anmeldemöglichkeit nach wie vor um die Anwesenheit und damit die Kontaktnachverfolgung nach §6 der Corona-Verordnung zu gewährleisten.