Corona-Verordnung zur Warnstufe

28. 02. 2022

In Baden-Württemberg gilt seit 23. Februar die Warnstufe.
In geschlossenen Räumen und im Freien gilt ab 23. Februar die 3G Regeln.
 
3G Regel: Das heißt, Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen. Ein Antigenschnelltest ist ausreichend.

Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske für Personen ab 18 Jahren.
 
Die Angaben auf dem Test-, Impf- und Genesenennachweise müssen mit einem amtlichen Ausweisdokument abgeglichen werden, Impfnachweise müssen in digital auslesbarer Form vorgelegt werden (z.B. als QR-Code in der Corona-Warn-App oder mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“). Das gelbe Impfbüchlein ist als Nachweis nicht mehr zulässig. (CoronaVO §6a)
 
Verlängerung der Ausnahmen von der strengeren Testpflicht:

  • Kinder bis einschließlich fünf Jahre
  • Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind
  • Schülerinnen und Schüler bis zum 17 Lebensjahr.

 
In allen Gruppen, bei welchen man sich bisher schon über die Homepage für das Training anmelden konnte, besteht diese Anmeldemöglichkeit nach wie vor.