Corona-Verordnung vom 16.09.2021
Mit der Verordnung vom 16.09.2021 gibt es neu Regel für den Sport.
Das neue Stufensystem orientiert sich an der Landesweiten 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Derzeit befinden wir uns in der „Basisstufe“. Die Teilnahme am Sportangebot in geschlossenen Räumen ist nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses oder eines Impf- oder Genesenennachweis möglich (3G).
Die Antigen-Schnelltest müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden).
Steigen die Richtwerte weiter an, reagiert das Stufensystem mit der „Warnstufe“ und anschließend der „Alarmstufe“, die Einschränkungen für nicht-immunisierte Personen (PCR-Testpflicht und Zutrittsverbot) vorgesehen.
Ausgenommen von der Testplicht sind:
• Kinder bis einschließlich fünf Jahre
• Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind
• Schülerinnen und Schüler (inkl. Berufschulen)
In allen Gruppen, bei welchen man sich bisher schon über die Homepage für das Training anmelden konnte, besteht diese Anmeldemöglichkeit nach wie vor um die Anwesenheit und damit die Kontaktnachverfolgung nach §6 der Corona-Verordnung zu gewährleisten.