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Corona-Verordnung zur Alarmstufe II

25. 11. 2021

Derzeit befinden wir uns in der „Alarmstufe II“, was bedeutet:
In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel. Das heißt, Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sind von der Teilnahme am Sportbetrieb ausgenommen.
Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

 

Neu: Die Impf- und Genesenennachweise müssen mit einem amtlichen Ausweisdokument abgeglichen werden, Impfnachweise müssen in digital auslesbarer Form vorgelegt werden (z.B. als QR-Code in der Corona-Warn-App oder mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“). Das gelbe Impfbüchlein ist als Nachweis nicht mehr zulässig. (CoronaVO §6a)

 

Ausnahmen von der strengeren Testpflicht:
•    Kinder bis einschließlich fünf Jahre
•    Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind
•    Schülerinnen und Schüler bis zum 17 Lebensjahr.

 

In allen Gruppen, bei welchen man sich bisher schon über die Homepage für das Training anmelden konnte, besteht diese Anmeldemöglichkeit nach wie vor um die Anwesenheit und damit die Kontaktnachverfolgung nach §6 der Corona-Verordnung zu gewährleisten.

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

17. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

22. 06. 2024

 

07. 07. 2024 - Uhr bis Uhr